Hinweise zur Einreichung von E-Rechnungen beim ZRF Saar und bei der RDS GmbH

Beim ZRF Saar und bei der RDS GmbH besteht die Möglichkeit, Rechnungen auf elektronischem Wege einzureichen.

Die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Saarlandes (eReVo-SL) vom 09.07.2020 ist zwischenzeitlich in Kraft getreten (Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 30.07.2020).

Die elektronische Einreichung von Rechnungen ist durch die Nutzung des Zentralen Rechnungseingangs Rheinland-Pfalz/Saarland (ZRE-RLP) möglich. Die Zuordnung und Weiterleitung der Rechnungen an den ZRF Saar und an die RDS GmbH erfolgt mittels einer Leitweg-ID (s. u.). Die Leitweg-ID muss vom Rechnungssteller im Informationselement BT-10 der verwendeten Syntax als Wert in der E-Rechnung hinterlegt sein, damit diese von den Systemen entgegengenommen wird.

Es ist zur E-Rechnungsstellung an den ZRF Saar grundsätzlich die Kernrechnungsanwendungsspezifikation „X-Rechnung“ zu verwenden. Alle Informationen hierzu befinden sich auf der Webseite der Koordinierungsstelle für IT-Standards unter https://www.xoev.de.

Rechnungssteller müssen sich einmalig einen Zugang beim Nutzerkonto Rheinland-Pfalz unter https://nutzerkonto.service.rlp.de anlegen und die E-Rechnungen nach Freischaltung des Nutzerkontos entweder

oder

  • direkt als Anhang per E-Mail an die allgemeine Funktionsadresse ZRE-RLP@poststelle.rlp.de des zentralen Rechnungseingangsportals

versenden. Sofern sich für das Einreichen von E-Rechnungen per E-Mail entschieden wird, ist zu beachten, dass die Absenderadresse derjenigen entsprechen muss, die für das ZRE-RLP hinterlegt ist.

 

Ergänzende Informationen finden Sie unter https://e-rechnung.ego-saar.de/.

 

Die zu verwendenden Leitweg-ID lauten:

  • 10000000-7030000001-38 (für Liefer- und Dienstleistungen - ZRF Saar)
  • 10000000-7030000002-35 (für Bauleistungen - ZRF Saar)
  • 10000000-7040000001-04 (für Liefer- und Dienstleistungen - RDS GmbH)
  • 10000000-7040000002-98 (für Bauleistungen - RDS GmbH)

Die Möglichkeit, Rechnungen in Papierform beim ZRF Saar und bei der RDS GmbH einzureichen, besteht zunächst weiterhin. Ab dem 01.01.2022 ist die elektronische Form der Rechnungsstellung ab einem Rechnungsbetrag i. H. v. 1.000,- € (Netto) gem. §§ 3 und 7 eReVo-SL allerdings verbindlich.

Hinweisblatt zur E-Rechnung als PDF

 

 

 

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